Info accessibilité
Die Webschnittstelle dieser ILIAS-Website wurde – soweit es möglich ist – im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht. Der ILIAS open source e-Learning e.V. meldet bekannt gewordene Barrieren zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurück, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Erklärung zur BarrierefreiheitStand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Nicht barrierefreie InhalteDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Der ILIAS-Verein, der diese Website betreibt, ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Instanz docu.ilias.de, die seit dem 22.07.2024 auf ILIAS 9 im Einsatz ist. Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der die Seiten und Funktionen aus Sicht der Anwendenden getestet wurden. Feedback und KontaktangabenSie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden. DurchsetzungsverfahrenSollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Erläuterung zum BedienkonzeptSie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben. Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und ÜberschriftenDie wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren.
Nutzung der HauptnavigationDie Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Beispiel: Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten. DashboardDie Seite hat eine Hauptspalte, die alle Favoriten sowie alle Kurse und Gruppen, bei denen Sie Mitglied sind, listet. Sie können auf den Titel eines Objekts klicken, um es zu öffnen. Die Seite hat auch noch eine Randspalte, in welcher Blöcke mit zusätzlichen Diensten wie To-Dos, Kalender, Neuigkeiten und Mail angeboten werden. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde vom ILIAS-Kompetenzzentrum für Hochschulen in NRW erstellt und in der Toolbox «Digitale Barrierefreiheit» veröffentlicht. Vielen Dank dafür! |