25. Internationale ILIAS-Konferenz

Term: Kündigung der Creative Commons Lizenz

Kündigung der Creative Commons Lizenz

Können bereits geschlossene Creative-Commons-Lizenzverträge gekündigt werden?

Bei der Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen kommen vordefinierte Module (BY, SA, NC und ND) zum Einsatz, die Lizenzbedingungen festlegen, welche bei der Nachnutzung beachtet werden müssen. Die Bedeutung der Module wird detailliert im Glossareintrag Aufbau einer Creative Commons Lizenz erläutert. Die Lizenzbedingungen, die sich aus der Kombination der Module ergeben, sind als rechtlich verbindlich zu betrachten. Daraus folgt, dass es nicht möglich ist Creative-Commons-Lizenzverträge zu widerrufen, nachdem diese geschlossen wurden und die Materialien bereits im Umlauf sind. Der geschlossene Lizenzvertrag gilt dann, bis das Urheberrecht erlischt, was in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers der Fall ist.  

Einen Sonderfall bildet die Lizenz CC0: "CC0 ermöglicht es, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. [...] Nachnutzende erhalten mit CC0 eine Lizenz ohne weitere Bedingungen und eine verbindliche Zusage der Urheber*innen, möglicherweise verbleibende Rechte nicht durchzusetzen." (Maya El-Auwad (2021): Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info)

Bei der Erstellung von Open Educational Resources (OER) ist es also ratsam, die Wahl der Lizenz mit Bedacht zu treffen und sich vorab über die unterschiedlichen Lizenz-Module sowie deren Kombinierbarkeit zu informieren. Hilfsmittel wie der Lizenzgenerator von Creative-Commons können als Unterstützung dienen, um OER korrekt zu lizenzieren. 

Können Creative-Commons-Lizenzverträge zeitlich befristet vergeben werden?

Es nicht möglich Creative-Commons-Lizenzen zeitlich befristet (z.B. für die Dauer eines Jahres) zu vergeben. 

In welchen Fällen erlischt das Nutzungsrecht?

Das durch die Creative-Commons-Lizenz eingeräumte Recht auf Nutzung erlischt in zwei Fällen:

  1. Wenn wie oben erläutert der urheberrechtliche Schutz endet.
  2. Wenn Nutzer*innen gegen die im Lizenzvertrag definierten Lizenzbedingungen verstoßen.

Weitergehende Informationen hierzu sind in Abschnitt 6 des Creative-Commons-Lizenzvertrags zu finden, welcher festlegt in welchen Fällen der Lizenzvertrag erlischt und in welchen Fällen das Nutzungsrecht wiedererlangt werden kann: Link zu einem beispielhaften "CC BY NC ND 4.0"-Lizenzvertrag

Quellen:

Creative Commons (2021): 3.1.17.  Ich möchte einen Inhalt nur für die Zeit der COVID-19-Pandemie frei zur Verfügung stellen, aber für die Zeit danach will ich alle Urheberrechte zurück haben und es soll wieder „Alle Rechte vorbehalten“ gelten. Ist das mit den Creative Commons-Lizenzen möglich? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany 

Creative Commons (2021): 3.8.2. Was ist, wenn ich es mir anders überlegt habe? Kann ich die CC-Lizenz zurücknehmen? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany 

Creative Commons (2021): 3.8.3.  Kann ich die Lizenzbedingungen nachträglich ändern? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany 

Georg Fischer (2023): Creative-Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info

Kreutzer, T. (2015). Open Content: ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Deutsche UNESCO-Kommission e.V. https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/receive/mir_mods_00000454

Maya El-Auwad (2021): Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info