25. Internationale ILIAS-Konferenz

Term: Public Domain

Public Domain

Schwarz-Weiß Zeichnung: Schwarzer Kreis mit weißem Innenraum. Im Innenraum befindet sich ein durchgestrichenes schwarzes C.

Der Begriff Public Domain (zu deutsch Gemeinfreiheit) meint den rechtefreien Status von geistigen Gütern, also Inhalten und Materialien jeglicher Art. Sie sind urheberrechtlich niemandem zugeordnet – entweder weil sie nie urheberrechtlich geschützt waren, weil ihr Schutz abgelaufen ist, oder weil ein Rechteinhaber sie für die Allgemeinheit zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben hat. Ihre Nutzung ist uneingeschränkt möglich.

Material, das nach Urheberrecht geschützt ist, lässt sich wiederum nicht ohne Weiteres in die Public Domain überführen: Insbesondere in Deutschland und in anderen europäischen Ländern kann man seine Urheberrechte nicht komplett aufgeben. Allerdings lässt sich für eigenes Material der Public-Domain-Status mit der Verzichtserklärung CC0 durch eine sehr weitgehende, praktisch bedingungslose Freigabe herbeiführen (siehe hier). Nutzer*innen müssen hier nicht einmal mehr den Namen der Lizenzgeber*in nennen – anders als bei den CC-Lizenzen, weil die Bedingung BY zur Namensnennung verpflichtet.