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“Creative Commons Lizenzspektrum DE.svg” von JoeranDE, Wikipedia, CC-BY 4.0 International.
In diesem Handout haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen CC-Lizenzen im Überblcik dargestellt:
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Teilen, remixen & kommerziell nutzen: Die Creative Commons-Lizenzen
Frei verfügbare Bildungsmaterialien weisen besondere Lizenzen auf, sogenannte Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Im Gegensatz zu copyright-geschütztem Material, bei dem der/die Urheber*in sich alle Rechte vorbehält (im nebenstehenden Schaubild rot markiert), sind die Rechte bei CC-Lizenzen abgestuft. Generell legt eine CC-Lizenz fest, wie das Material (nach)genutzt werdeb darf und ermöglicht daher eine flexiblere Weiterverarbeitung der Materialien.
Es gibt insgesamt 7 CC-Lizenzvarianten. Von diesen sieben Lizenzen eignen sich drei Lizenzen (im Schaubild links dunkelgrün) für die Nutzung und Produktion von OER.
CC 0 weitestgehende Rechteeinräumung: Sie dürfen das Werk uneingeschränkt nutzen, aber sie sollten trotzdem den/die Urheber*in im Lizenztext angeben. irights.info erklärt genau, was damit gemeint ist. | |
CC BY: Namensnennung: Sie dürfen das Werk verändern, verbreiten und kommerziell nutzen, müssen aber den/die Urheber*in im Lizenztext angeben. | |
CC BY-SA: Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Sie dürfen das Werk verändern, verbreiten und kommerziell nutzen. Sie müssen den/die Urheber*in im Lizenztext angeben. Die Einschränkung SA (Share Alike) bedeutet, dass alle bearbeitete Versionen nur unter der Lizenz CC BY-SA oder einer mit dieser kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden dürfen. Diese Lizenz wird beispielsweise von der Wikipedia verwendet. |
Diese Lizenzen sehen die wenigsten Einschränkungen vor und erlauben Ihnen, existierendes Material zu teilen, zu verändern, zu remixen und kommerziell zu nutzen. Verwenden Sie also nach Möglichkeit CC 0, CC BY oder CC BY-SA.
Die Lizenzen mit den Bausteinen NC (Non-Commercial/nicht-kommerzielle Nutzung) (im Schaubild links hellgrün) und ND (No Derivatives/keine Bearbeitungen) (im Schaubild links gelb) schränken die (Nach-)Nutzung noch weiter ein. Versuchen Sie, diese CC-Lizenzen zu vermeiden.
Nehmen Sie die CC-Lizenzen ernst. Nicht alles was kostenfrei oder offen zugänglich ist, dürfen Sie für Ihre Zwecke nachnutzen oder verändern. Auch bei CC-lizenziertem Material müssen Sie Persönlichkeits- und Markenrechte wahren. Prüfen Sie deshalb immer Ihr Material und die gefundenen Lizenzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Besondere an den Lizenzen SHARE ALIKE (-SA), CC0 (Public Domain), NON COMMERCIAL (-NC) und NON DERIVATE (-ND).
Das Modul SA (share alike) der Creative-Commons-Lizenzen legt als Bedingung fest, dass Bearbeitungen des mit SA-lizenzierten Materials nur unter der ursprünglichen Lizenz veröffentlicht werden dürfen. Die Lizenz wird sozusagen vererbt. Das bedeutet, wenn eine Präsentation mit einer CC BY-SA-Lizenz nachgenutzt und bearbeitet wurde, so muss sie grundsätzlich wieder vom Bearbeitenden unter eine CC BY-SA-Lizenz gestellt werden.
Aus § 3 UrhG (Urheberrechtsgesetz) geht hervor, dass Bearbeitungen geistige Schöpfungen des oder der Bearbeitenden sind und wie selbständige Werke geschützt sind. Damit also eine Veränderung des Werkes eine Bearbeitung im Sinne des UrhG darstellt, muss sie – wie jedes schutzwürdige Werk – die s. g. Schöpfungshöhe erreichen. Zu Bearbeitungen zählen Verfilmungen eines Buches oder Übersetzungen in eine andere Sprache. Von Bearbeitungen sind nicht-schöpferische Umgestaltungen abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um unwesentliche Hinzufügungen oder geringfügige Änderungen, z. B. eines Textes beim Redigieren. Die SA-Bedingung kommt nicht zum Tragen, wenn man Lehrmaterialien anderer unverändert (oder nur unwesentlich verändert) und in Gänze nutzen möchte.
Weitere Konsequenz:
Die SA-Bedingung kann dabei helfen, kommerzielle Nachnutzung der eigenen Materialien einzuschränken. Unternehmen werden oftmals nicht bereit sein, z. B. ihre Produkte der Allgemeinheit mit einer CC BY-SA Lizenz zur Verfügung zu stellen, was sie müssten, wenn das Produkt bearbeitete CC BY-SA lizenzierte Teile enthalten würde (dieses gilt für s. g. Verschmelzungen von Werken).
Allerdings sollte man sich als Autorin oder Autor sehr genau überlegen, warum man das möchte. „Kommerziell“ ist keine moralische Wertung und der Nutzen von qualitativ hochwertigen (wissenschaftsbasierten) Materialien für die Gesellschaft ist nicht hoch genug einzuschätzen, selbst wenn ein Verlag das Material in die breite Öffentlichkeit trägt.
Das SA-Icon in diesem Beitrag stammt von Creative Commons.
Dieser Beitrag stammt im Original von Magdalena Spaude für das Netzwerk ORCA.nrw, veröffentlicht am 01.06.2023 auf der Community of Practice - Plattform von ORCA.nrw.
Wenn die Urheber des Werkes eine CC0-Lizenz vergeben, dann verzichten sie weltweit auf alle ihre Urheberechte an den CC0 Inhalten, einschließlich aller verwandten Schutzrechte, und zwar in dem größten, gesetzlich zulässigen Umfang.
CC0 Inhalte dürfen für alle persönlichen und kommerziellen Zwecke verwendet werden, ohne dass die Urheber/ Rechteinhaber genannt werden müssen.
Seien Sie sich als Nachnutzender bewusst, dass weder die Patent- oder Markenrechte einer Person, noch die Rechte, die andere Personen an den CC0 Inhalten oder an der Art und Weise der Verwendung der CC0 Inhalte haben, durch CC0 beeinträchtigt werden. Je nach Verwendungszweck der CC0 Inhalte (insbesondere für kommerzielle Zwecke) benötigen Sie daher bei der Darstellung von identifizierbaren Personen, Logos, Marken/Warenzeichen oder urheberrechtlich geschützten Werken, die in CC0 Inhalten abgebildet sind, ggf. noch die Erlaubnis oder Zustimmung Dritter.
Sie dürfen bei der Nutzung der CC0 Inhalte nicht implizieren, dass die Urheber der CC0 Inhalte und/oder jegliche andere Person, Firma oder Marke, die in CC0 Inhalten dargestellt sind, Produkte und Dienstleistungen empfehlen/befürworten.
Creative Commons Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) bestehen aus verschiedenen Bausteinen, die die einzelnen Nutzungsbedingungen abbilden. Eine mögliche Bedingung ist „NC“ (non commercial).
CC-lizenzierte Materialien mit einer „NC“-Bedingung (CC BY-NC, CC BY-NC-SA und CC BY-NC-ND) dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Auf den ersten Blick scheint es ggf. nachvollziehbar, bei der Lizenzierung eigener Materialien die Bedingung „NC“ zu wählen. Die Annahmen dahinter: Die Materialien sollen nachhaltig offen und frei für Bildungszwecke zur Verfügung stehen, Verlage sollen sich mit den Materialien keine ‚goldene Nase‘ verdienen, etc. Was dabei häufig übersehen wird: Mit der Wahl der „NC“-Bedingung schränkt man die Nachnutzung entsprechender Materialien stärker ein als man beabsichtigt, und im Zweifel können die Materialien (gar) nicht nachgenutzt werden.
Zwei zentrale Gründe, warum das so ist:
- Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung: Für die Bewertung, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt oder nicht, ist z.B. nicht die Identität oder die Rechtsnatur des/der Nachnutzenden ausschlaggebend, sondern die Bewertung jeder einzelnen Nutzung bzw. ob die Nutzung auf eine Vergütung abzielt. Die Entscheidung, ob ein kommerzieller Zweck vorliegt oder nicht, ist nicht trivial und führt bei verschiedenen Konstellationen zu rechtlichen Unklarheiten. Die Folge: Die Materialien werden gar nicht genutzt. Insbesondere private Bildungsanbieter wie z.B. Volkshochschulen, Selbstständige etc. können die Materialien nicht nutzen; viele Bildungstätige oder im Bildungsumfeld agierende Personen werden ausgeschlossen und das steht gegen den Zweck von OER, Bildung für alle zu ermöglichen.
- NC-lizenzierte Materialien können beim Mixen von OER zu Problemen führen. Beispiel: Materialien mit der Lizenz CC BY-SA dürfen nicht mit Materialien kombiniert werden, die eine NC-Bedingungen tragen. So ist z.B. auch ein Mixen mit Inhalten aus der Wikipedia (Lizenz CC BY-SA) nicht zulässig.
Fazit: Wenn Sie Materialien nachhaltig offen und frei zur vielfältigen Nachnutzung lizenzieren möchten, wählen Sie am besten eine der drei offenen CC-Lizenzen: CC0, CC BY oder CC BY-SA.
Tipp: Wenn Sie eine kommerzielle (Nach-)Nutzung Ihrer Materialien unattraktiv machen möchten, können Sie die Bedingung „SA“ (Share Alike, dt. Weitergabe unter gleichen Bedingungen) wählen. Die Bedingung „SA“ bedeutet, dass die so lizenzierten Materialien o. darauf aufbauende Materialien nur unter freier Lizenz verbreitet werden dürfen. Sie dürften also nicht durch Andere ‚monopolisiert‘ werden.
Diese und vertiefende Informationen zur Lizenzbedingung „NC“ finden Sie z.B. in der OER FAQ, in einem Beitrag von Henry Steinhau und David Pachali auf iRightsInfo oder in der „Entscheidungshilfe Creative Commons-Module Lieber nicht NC …“ von Andrea Schlotfeldt, HOOU | HAW Hamburg.
Das NC-Icon in diesem Beitrag stammt von Creative Commons.
Dieser Beitrag stammt im Original von Tassja Weber für das Netzwerk ORCA.nrw, veröffentlicht am 25.01.2023 auf der Community of Practice - Plattform von ORCA.nrw.
Creative Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) bestehen aus verschiedenen Bausteinen, welche die einzelnen Nutzungsbedingungen abbilden. Eine mögliche Bedingung ist „ND“ (no derivatives).
CC-lizenzierte Materialien mit einer „ND“-Bedingung (CC BY-ND und CC BY-NC-ND) dürfen nicht bearbeitet oder geändert werden bzw. das Recht, Bearbeitungen und Änderungen vorzunehmen, ist ausschließlich dem*der Urheber*in vorbehalten. Wenn Sie also CC-lizenzierte Materialien mit einer ND-Bedingung nachnutzen möchten, dürfen Sie keine bearbeitete bzw. geänderte Version des Materials veröffentlichen oder mit anderen teilen (es sei denn, Sie haben eine zusätzliche Erlaubnis dazu erhalten).
Welche Nachnutzungen als Bearbeitungen/Änderungen zu werten sind, ist eine schwierige Frage. Creative Commons nennt Beispiele für Nutzungshandlungen, die nach dem Urheberrecht in der Regel als Bearbeitungen/Änderungen anzusehen sind. Hierzu gehören z.B.:
- Kürzungen
- Übersetzungen in eine andere Sprache
- Umwandlungen in eine andere Werkkategorie, wie z. B. die Verfilmung eines Romans
- Synchronisierung von Musik mit anderen Werken, z. B. die Verwendung von Musik als Hintergrund für ein Video oder als Filmmusik
Keine Bearbeitungen sind dahingegen z.B. das reine Nebeneinanderstellen von Werken sowie eine Formatumwandlung (z.B. pdf zu png-Format).
Die ND-Bedingung ist besonders in Lehre- und Bildungskontexten ein Hindernis, und zwar aus folgenden Gründen:
- mit ND lizenzierte Werke können nicht an die eigene Lehrveranstaltung, Lernziele und Lernendengruppen angepasst werden. Damit ist ein flexibler und an die eigenen sowie die Bedürfnisse der Lernenden ausgerichteter Einsatz nicht möglich.
- da Bearbeitungen verboten sind, können Fehler in ND-lizenzierten Werken nicht einfach behoben und Aktualisierungen nicht vorgenommen werden. Das bedeutet auch, dass die Werke nicht weiterentwickelt werden können.
- Mixen bzw. Vermischung mit anderen CC-lizenzierten Werken ist nicht zulässig.
Fazit: Der Leitgedanke von OER ist Offenheit und eine Kultur des Teilens: Offen lizenzierte Materialien ermöglichen Austausch, Transparenz, Kooperation und (nachhaltige) Weiterentwicklung. Die ND-Bedingung passt nicht dazu.
Tipp: Wenn Sie selbst Materialien nachhaltig offen und frei zur vielfältigen Nachnutzung lizenzieren möchten, wählen Sie am besten eine der drei offenen CC-Lizenzen: CC0, CC BY oder CC BY-SA.
- Diese und weitere Informationen zur Lizenzbedingung „ND“ finden Sie z.B. bei irights.info sowie bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
- Vertiefendes zum Thema „Bearbeitungen“ gibt es auch im Praxisleitfaden zu Creative Commons-Lizenzen.
- Das ND-Icon in diesem Beitrag stammt von Creative Commons.
Dieser Beitrag stammt im Original von Tassja Weber für das Netzwerk ORCA.nrw, veröffentlicht am 08.03.2023 auf der Community of Practice - Plattform von ORCA.nrw.
Selbstlernkurs Creative Commons der HSBI
Kennzeichnung von Lizenzen: Die TULLU-Regel
Wenn Sie OER nutzen und veröffentlichen, müssen alle Lizenzen, d.h. Ihre eigenen und ggf. die von existierenden Materialien, klar gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung erfolgt nach der TULLU-Regel:
- Titel des Materials
- Urheber*in
- Lizenz: Nennen Sie die Lizenz inklusive Lizenzversion und Portierung, d.h. eine an die Gesetzgebung eines Landes angepasste Version
- Link zur Lizenz: Bei digitalen Medien als Hyperlink zum Lizenztext und bei traditionellen Medien als ausgeschriebene URL
- Ursprungsort: Bei digitalen Medien als Hyperlink und bei traditionellen Medien den Namen des Fundorts
Beispiel
Digitale Verwendung:
Wenn Sie dieses Foto digital verwenden, können Sie verfügbare Informationen mit Links unterlegen:
"Plenarsaal NRW-Landtag" von Ajok ist lizenziert unter CC BY 2.0 .
Verwendung in Printmedien:
Wenn Sie dieses Foto in einem gedruckten Skript oder auf einem Plakat verwenden wollen, sollten Sie die Lizenzinformationen ausschreiben und können das passende CC-Icon hinzufügen. Sie müssen das Icon aber nicht zwingend abbilden denn gerade bei umfangreichem Material geht dadurch viel Platz verloren.
Die CC-Icons können Sie auf der Downloadseite von creativecommons.org herunterladen.
Weitere Tipps und Beispiele zur Verwendung der TULLU-Regel finden Sie auf der Seite "OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel" bei OERInfo.
Die richtige Lizenz vergeben: Lizenzierung leicht gemacht mit Lizenzhinweisgeneratoren
Wenn Sie eigene oder fremde Materialien für Ihre Lehre nutzen wollen, erleichtern Ihnen Lizenzhinweisgeneratoren die Erstellung von Lizenztexten. Sie tragen die einzelnen Informationen in die Generatoren ein und erhalten eine Lizenz inklusive CC-Icons und Kopiervorschlägen für verschiedene Print- und digitale Medien:
- Creative Commons License Chooser (Englisch): eignet sich für alle Materialien
- Lizenzhinweisgenerator: für Bilder und Medien aus Wikipedia und Wikimedia
- Bildungsteiler: für selbst erstellte Materialien
Überprüfen Sie den Lizenztext und passen Sie ihn gegebenenfalls an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Mix and Match: Kombination von CC-Lizenzen
Sie können auch verschiedene CC-Lizenzen kombinieren, um neue aus bereits existierenden Lehrmaterialien zu erstellen. Materialien unter den oben genannten Lizenzen CC0, CC BY und CC BY-SA sind uneingeschränkt miteinander kombinierbar. Wenn Sie aber CC BY-SA Material mixen, müssen Sie das Gesamtwerk auch unter einer CC BY-SA Lizenz veröffentlichen.
Einschränkungen gibt es bei den Lizenzbausteinen ND und NC. Im Creative Commons Mixer können Sie die Kompatibilität von unterschiedlichen Lizenztypen überprüfen. Viel Spaß bei der Zubereitung!
Viel Spaß beim Nutzen von OER!