Toolbox «Betroffenenrechte im Datenschutz»
Betroffenenrechte nach der DSGVO
Betroffene und Rechte
DSGVO Artikel 4 - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung [DSGVO] bezeichnet der Ausdruck: 1."personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten,
zu einer Online-Kennung oder
zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Betroffenenrechte sind ein Kernbestandteil des Datenschutzes. Welche Betroffenenrechte normiert die DSGVO tatsächlich und welche Bedeutung haben die einzelnen Rechte?
Betroffene
Betroffene sind Menschen deren personenbezogenen Daten in der Lernplattform verarbeitet werden. Das sind typischerweise Lernende, Dozierende und Betriebsteams.
Strafbewehrte Rechte
Machen Betroffene ihre Rechte nach Art. 12 ff. DSGVO geltend, muss die verantwortliche Stelle bestimmte formale Voraussetzungen beim Umgang mit diesen Rechten unbedingt einhalten.
Werden diese nicht ernst genommen oder wird hier mangelhaft gearbeitet, kann es zu empfindlichen Geldbußen der Aufsichtsbehörde kommen.
Die folgenden Rechte stehen Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu:
Grundlegende Rechte
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG)
Korrekturrechte
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung, Art. 18 DSGVO
Widerspruchsrechte
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Recht keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
Caveat
Diese Handreichungen sind keine Rechtsberatung. Diese Handreichungen sind keine allgemeinen und umfassenden Informationen zu Betroffenenrechten.
Diese Handreichungen sind gedacht um e-learning Teams zu unterstützen, welche die Lernplattform ILIAS betreiben und Betroffenenrechte für diese Plattform wahren wollen.
Es geht nicht um besondere Fälle, wie Leute, die häufig anfragen oder mündliche Anfragen.
Es geht um das Vorgehen bei einfachen Anfragen. Für diese einfachen Fälle werden alltägliche Beispiele bereitgestellt.