Toolbox «Betroffenenrechte im Datenschutz»
Betroffene und Rechte

DSGVO Artikel 4 - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung [DSGVO] bezeichnet der Ausdruck: "1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten,
zu einer Online-Kennung oder
zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann [...]."
Betroffenenrechte sind ein Kernbestandteil des Datenschutzes. Welche Betroffenenrechte normiert die DSGVO tatsächlich und welche Bedeutung haben die einzelnen Rechte?
Betroffene
Betroffene sind Menschen deren personenbezogenen Daten in der Lernplattform verarbeitet werden. Das sind typischerweise Lernende, Dozierende und Betriebsteams.
Strafbewehrte Rechte
Machen Betroffene ihre Rechte nach Art. 12 ff. DSGVO geltend, muss die verantwortliche Stelle bestimmte formale Voraussetzungen beim Umgang mit diesen Rechten unbedingt einhalten.
Werden diese nicht ernst genommen oder wird hier mangelhaft gearbeitet, kann es zu empfindlichen Geldbußen der Aufsichtsbehörde kommen.
Die folgenden Rechte stehen Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu:

Grundlegende Rechte
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG)

Korrekturrechte
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung, Art. 18 DSGVO

Widerspruchsrechte
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Recht keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
Vorbehalte
Diese Handreichungen stellen keine Rechtsberatung dar und bieten keine umfassenden Informationen zu allen Aspekten der Betroffenenrechte.
Sie richten sich gezielt an E-learning Teams, die die Lernplattform ILIAS betreiben und die Betroffenenrechte im Rahmen dieser Plattform wahren möchten.
Im Fokus stehen einfache, praxisnahe Anfragen –nicht Sonderfälle wie besonders umfangreiche Auskunftsersuchen oder mündliche Anfragen. Die Handreichungen liefern dafür konkrete, alltagsanhe Beispiele, um den Umgang mit solchen Anfragen im ILIAS-Kontext zu erleichtern.