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Ablenkungsfreie Gestaltung
- Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung haben rund 11% aller Studierender eine physische oder psychische Beeinträchtigung. Die Hochschule ist für alle da und soll möglichst inklusive Angebote schaffen.
Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung haben rund 11% aller Studierender eine physische oder psychische Beeinträchtigung. Die Hochschule ist für alle da und soll möglichst inklusive Angebote schaffen.
"Weniger ist mehr", so kann die Grundidee der ablenkungsfreien Gestaltung von Lehr-/Lernmaterialien zusammengefasst werden. Drei Gründe sprechen für diesen Ansatz:
- Die entstehenden Lehr-/Lernmaterialien sind für Hilfstechnologien besser zu verarbeiten. Diese Programme und Geräte, wie z. B. Screenreader, sind notwendig für Studierende mit physischen Einschränkungen.
- Studierende mit psychischen Lernbeeinträchtigungen können sich leichter auf den zentralen Inhalt konzentrieren. Ihre Aufmerksamkeit wird nicht durch andere Elemente des Lehr-/Lernmaterials gebunden. Generell gilt, dass ein zielgerichtetes Lernen mit diesen Materialien möglich ist, da keine Selektionsleistung erbracht werden muss, welche Inhalte und Inhaltselemente zentral sind.
- Für die Urheber*innen der Materialien vereinfacht dieser Ansatz die Erstellung, da weniger gestalterischer Aufwand notwendig ist, sich unter Umständen weniger urheberrechtliche Fragen stellen und weniger Zeit auf die Suche von beispielsweise grafischen Elementen, Videos und Musik verwendet wird.
In der Praxis bedeutet die ablenkungsfreie Gestaltung, dass
- auf die Verwendung rein dekorativer grafischer oder akustischer Elemente (z. B. Hintergrundbilder oder -musik) verzichtet wird,
- nur wenige unterschiedliche Schrifttypen und Schriftgrößen verwendet werden,
- Hervorhebungen durch Kursiv- oder Fettsetzung sparsam eingesetzt werden,
- Farben sehr gezielt und sparsam eingesetzt werden und
- einzelne Seiten, Folien oder Abbildungen nicht mit zu vielen Informationen gefüllt werden, sondern im Idealfall auf eine oder wenige Kernaussagen begrenzt bleiben.
Vgl. hierzu auch die Einträge [could not resolve link target: il_14172_git_895] und "Barrierefreiheit".
Alle Rechte vorbehalten - Einige Rechte vorbehalten - Keine Rechte vorbehalten
- Im deutschen Urheberrecht besitzt ein Werk automatisch einen Urheberrechtsschutz. Dafür sind zwei Kriterien ausschlaggebend:
Im deutschen Urheberrecht besitzt ein Werk automatisch einen Urheberrechtsschutz. Dafür sind zwei Kriterien ausschlaggebend:
- Das Werk ist eine persönliche geistige Schöpfung und
- das Werk besitzt eine gewisse Schöpfungshöhe.
Die persönliche geistige Schöpfung bedeutet, dass es eine menschliche Schöpfung ist. Werke, die von einem Künstlichen Intelligenz geschaffen sind, stehen deswegen derzeit nicht unter Urheberrechtsschutz. Außerdem ist es das Werk als konkrete Form, das unter Schutz steht, nicht die Idee als solche. Es steht also beispielsweise der textliche oder grafische Ausdruck als Werk unter Schutz.
Die Schöpfungshöhe als solche lässt sich nur schwierig definieren. Einfache geografische Formen oder einzelne Wörter sind so beispielsweise nicht schutzfähig. Gerichte gehen aber in aller Regel von einer geringen Schwelle aus, so dass eine gute Richtschnur ist, zunächst von einer ausreichenden Schöpfungshöhe und somit dem bestehenden Urheberrechtsschutz auszugehen.
Die Konzepte "alle Rechte vorbehalten", "einige Rechte vorbehalten" und "keine Rechte vorbehalten" spiegeln ein Kontinuum im Urheberrecht wieder, die zunehmende Nutzungsmöglichkeiten eines Werks durch Dritte beschreiben.
"Alle Rechte vorbehalten" ist zunächst die Regel für alle Werke. Das Urheberrecht gibt den Urheberinnen und Urhebern das Recht, selber über die Vervielfältigung, Verwendung, Veröffentlichung und Wiedergabe des eigenen Werkes zu entscheiden. Dritte, die das Werk nutzen wollen, müssen Nutzungsrechte an dem Werk erworben oder übertragen bekommen haben. Gewisse Ausnahmen - häufig als "gesetzliche Erlaubnisse" oder "Urheberrechtsschranken" bezeichnet - erlauben insbesondere in der Lehre und Wissenschaft eine eingeschränkte Nutzung auch ohne individuelle Nutzungsrechte. Die ist beispielsweise mit der gesetzlichen Erlaubnis zum Zitieren oder der Verwendung von Textausschnitten in geschlossenen Lernräumen geregelt.
Urheberinnen und Urheber können sich entscheiden, für ihre Werke bestimmte Nutzungsrechte einzuräumen. Bei Materialien in dieser Kategorie sind "einige Rechte vorbehalten". Urheberinnen und Urheber können Nachnutzenden so beispielsweise das generelle Recht einräumen, ein Werk zu kopieren, zu verändern und öffentlich zu nutzen oder weiterzuverbreiten. Hierfür wird vielfach das Instrumentarium der Creative Commons-Lizenzen verwendet, aber auch Softwarelizenzen bieten diese Möglichkeiten. Hierbei werden bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt, während das Urheberrecht grundsätzlich bei den Urheberinnen und Urhebern verbleibt.
Bei Werken, bei denen "keine Rechte vorbehalten" sind, kann es sich um zwei Arten von Werken handeln:
- Werke, die keinen Urheberrechtsschutz (mehr) besitzen, sind gemeinfrei. Sie stehen in der sogenannten "Public Domain" und können von allen in jeglicher Form und zu jedem Zweck verwendet werden. Dies ist beispielsweise der Fall für Gesetzestexte, die grundsätzlich gemeinfrei sind, oder Werke, bei denen die Urheberinnen und Urheber mehr als 70 Jahre tot sind.
- Darüber hinaus können sich Urheberinnen und Urheber entscheiden, ein Werk in die Gemeinfreiheit zu "entlassen", das bedeutet, auf alle Rechte am Werk zu verzichten und alle Formen der Nachnutzung zu erlauben. Strenggenommen ist dies nach deutschem Urheberrecht nicht möglich, weil zumindest das Urheberpersönlichkeitsrecht unveräußerlich ist. Hier bedient sich beispielsweise das Creative Commons-Lizenzinstrument CC0 ("CC Null"/"CC Zero") eines Tricks: die Urheberinnen und Urheber versichern mit einer CC0-Lizenzierung, bestehende Rechte am Werk in keinerlei Form geltend zu machen.

Einen Überblick über das dargestellte Kontinuum gibt die Abbildung, die den Zusammenhang mit den Creative Commons-Lizenzen herstellt.
[Klicken Sie auf die Lupe, um das Bild im Vollbildmodus zu sehen.]
Aufbau einer Creative Commons-Lizenz
- Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) bestehen aus einzelnen Modulen (abgekürzt: BY, SA, NC und ND). Diese Module haben die Funktion, Bedingungen anzugeben, unter denen ein CC-lizenziertes Werk nachgenutzt werden kann. Es gibt 6 CC-Lizenzen, die sich aus mindestens einem der 4 vier Module BY, SA, NC und ND zusammensetzen.
Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) bestehen aus einzelnen Modulen (abgekürzt: BY, SA, NC und ND). Diese Module haben die Funktion, Bedingungen anzugeben, unter denen ein CC-lizenziertes Werk nachgenutzt werden kann. Es gibt 6 CC-Lizenzen, die sich aus mindestens einem der 4 vier Module BY, SA, NC und ND zusammensetzen.

Die vier Bestandteile eine CC-Lizenz: Abkürzung, Bedingung, Version und Portierung
Beispiel-Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE
- CC ist die Abkürzung für Creative Commons. Creative Commons bezeichnet sowohl die gemeinnützige Organisation als auch die standardisierten Lizenzen / Lizenzverträge, die diese veröffentlicht.
- BY-SA sind die Bedingungen, unter denen Werke von Dritten genutzt werden können. Die Bedingungen können aus vier Modulen (BY, SA, NC, ND) zusammengesetzt werden.
- 3.0 ist die Version der Lizenz. Aktuell ist 4.0.
- DE ist die Abkürzung für Deutschland und bedeutet, dass es sich hierbei um eine so genannte portierte Version der Lizenz handelt. Portierung stellt dabei die sprachliche und rechtliche Anpassung der Bestimmungen an eine bestimmte Rechtsordnung dar. Für die aktuelle Version 4.0 gibt es keine portierten Versionen und diese sind auch nicht vorgesehen. Dennoch sind die CC-Lizenzen rechtsgültig.
Die Module
Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) bestehen aus einzelnen Modulen. Diese Module haben die Funktion, Bedingungen anzugeben, unter denen ein CC-lizenziertes Werk nachgenutzt werden kann. Es gibt 6 CC-Lizenzen, die sich aus mindestens einem der 4 folgenden vier Module zusammensetzen: BY, SA, NC und ND.
Hinzukommen die beiden Public Domain Werkzeuge
- CC0 (Zero)
- Public Domain Mark
Außer bei den Public Domain Werkzeugen ist in jeder Lizenz das BY-Modul enthalten. Die beiden Module SA und ND schließen sich aus. Das SA-Modul besagt: Wenn das Material bearbeitet wird (z. B. eine Vermischung mit anderen Werken), dann darf es nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreitet werden. Das ND-Modul verbietet aber jedwede Art von Bearbeitung.
Sehr empfehlenswert sind diese kurzen anschaulichen Videoclips.
Entschlüsseln des Lizenzcodes und Lizenzmodulator
- "Generische und portierte Lizenzversionen", Bundeszentrale für politische Bildung.
- "Sprachfassungen und Portierungen", FAQ Creative Commons
- Bild: Standbild von #OERklärt-Video „Lizenzcodes“ von Agentur J&K Jöran und Konsorten für OER Informationsstelle, CC BY 4.0.
Barrierefreiheit
- Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." (§ 4 Barrierefreiheit; Behindertengleichstellungsgesetz BGG).
Um Barrierefreiheit bei Lehr-Lern-Materialien und im E-Learning-Kontext allgemein zu gewährleisten, sollten verschiedene Dimensionen Berücksichtigung finden:
- Wahrnehmbarkeit: alle Inhalte müssen für alle Nutzenden wahrnehmbar sein. D.h., dass Maßnahmen der Barrierefreiheit hier die Wahrnehmung unterstützen können oder gar entsprechende äquivalente Inhalte für Menschen mit eingeschränktem oder ohne Sehvermögen und mit eingeschränktem oder ohne Hörvermögen verfügbar gemacht werden. Bei Sehbeeinträchtigungen helfen beispielsweise klare Kontraste sowie ein responsives Design für Vergrößerungsmöglichkeiten. Gehörlöse Nutzende benötigen Untertitel für Videos oder Gebärdensprachenübersetzungen. Es gilt: Materialien sollten immer so gestaltet werden, dass ein zweiter Sinn das Wissen genauso vermittelt („Zwei-Sinne-Prinzip“).
- Bedienbarkeit: Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit und Kraft arbeiten z.T. mit alternativen Eingabegeräten, um die Anwendungen erreichen zu können.
- Verständlichkeit: Hierbei ist einerseits die Verständlichkeit der Inhalte als auch die der Bedienung, des Umgangs und der Nutzbarkeit von Informationstechnik gemeint. Klar strukturierte Programmoberflächen können hier unterstützend sein.
- Robustheit: Man spricht in diesem Zusammenhang von Robustheit, wenn die Technologie mit aktueller und mit zukünftiger Technik funktioniert. Es geht hierbei um die Anschlussfähigkeit für assistive Technologien, wie z.B. Screenreader oder Mausalternativen. Selbst bei technischer Entwicklung wie Neuerungen in Browsern oder Betriebssystemen muss die barrierefreie Nutzung und der Zugriff auf Inhalte weiterhin gewährleistet sein.
Wichtige erste Schritte auf dem Weg zu barrierefreien digitalen Lehr-Lern-Materialien können sein:
- die Nutzung von Formatvorlagen zur Strukturierung von Dokumenten
- die Verwendung einer serifen-freien Schriftart
- eine kontrastreiche Gestaltung des Hintergrunds und der Schriftfarbe (Hierfür kann der Contrastchecker verwendet werden.)
- das Einfügen von Alternativtexten für Bilder, Grafiken und Diagramme
- die Prüfung zur Barrierefreiheit von Word oder Adobe Acrobat
Wenn barrierefreies Material nach den Prinzipien des Universal Design for Learning gestaltet ist, hat es vielfach ein hohes Innovationspotenzial.
Für die Überprüfung der Barrierefreiheit eigener Materialien können die nachfolgenden Seiten und Materialien hilfreich sein:
- Prüfverfahren für technische Aspekte inklusiver digitaler Bildungsangebote
- Chechliste Barrierefreie digitale Lehre der TH Köln
- zur Barrierefreiheit von H5P-Elementen
- OERContent.nrw 2022. Erstellung von digitalen Lehr-/Lernangeboten für das Landesportal ORCA.nrw. Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung
Quellen:
BIK für Alle (o.J.): Barrierefreiheit umsetzen. Alternativtexte für Grafiken (letzter Zugriff: 19.07.2022).
DoBuS/DoProfil (o.J.): Vier Regeln für Bildbeschreibungen im Bildungskontext (letzter Zugriff: 19.07.2022). (Vier Regeln für Bildbeschreibungen im Bildungskontext“ by Bender, Pferdekämper-Schmidt, DoBuS/DoProfiL TU Dortmund is licensed under CC BY-NC-ND).
wb-web (Kompetenz für Erwachsenen- und Weiterbildner/innen) (2021): 8. Podcast online: Erwachsenenbildung barrierefrei (letzter Zugriff: 19.07.2022).
wb-web (Kompetenz für Erwachsenen- und Weiterbildner/innen) (2022): Keine Barrieren im Netz (letzter Zugriff: 19.07.2022). CC BY SA 3.0 DE by Sonja Klante für EULE/wb-web (Aktualisiert und überarbeitet von
Susanne Witt, Stand Juni 2022).
weiter Literaturhinweise:
Hochschulforum Digitalisierung (2022): Leitfaden zur Digitalen Barrierefreiheit im Hochschulkontext (Arbeitspapier Nr. 66/November 2022) (letzter Zugriff: 03.02.2023).
Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw (2022): OERContent.nrw 2022. Erstellung von digitalen Lehr-/Lernangeboten für das Landesportal ORCA.nrw. Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung (letzter Zugriff: 03.02.2023).
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (2022): Barrierefreie Dokumente in Lernkontexten. Eine Handreichung. (letzter Zugriff: 15.02.2023).
Bearbeitung / Veränderung von Werken
- Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.
Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.
Aus § 3 UrhG (Urheberrechtsgesetz) geht hervor, dass Bearbeitungen geistige Schöpfungen des oder der Bearbeitenden sind und wie selbständige Werke geschützt sind. Damit also eine Umgestaltung / eine Veränderung des Werkes eine Bearbeitung im Sinne des UrhG darstellt, muss sie – wie jedes schutzwürdige Werk – die s. g. Schöpfungshöhe (auch Gestaltungshöhe genannt) erreichen. Zu Bearbeitungen zählen Verfilmungen eines Buches oder Übersetzungen in eine andere Sprache. Von Bearbeitungen sind nicht-schöpferische Umgestaltungen abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um unwesentliche Hinzufügungen oder geringfügige Änderungen, z. B. eines Textes beim Redigieren1.
Beide Umgestaltungsarten bedürfen der Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass an einer Bearbeitung wiederum ein Urheberrecht der oder des Bearbeitenden entsteht, während es dies bei anderen Arten von Umgestaltungen nicht tut.
Die Schöpfungshöhe lässt sich insbesondere durch die Ausprägung an Individualität in einem Werk bestimmen. Dabei gilt das Prinzip der „kleinen Münze“, also dass nicht nur Produkte künstlerischer Hochkultur über ein ausreichendes Maß an Individualität verfügen, sondern auch alltägliche Erzeugnisse wie Landkarten, Kataloge oder Fahrpläne, auch wenn hier die Ausprägung sicherlich niedriger ist. Ob ein Werk oder eine Abwandlung eines Werkes nun eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, muss im Einzelfall geklärt werden2.
1 (vgl. Bisges in: Bisges, Handbuch Urheberrecht, 1. Aufl. 2016, B. Werke, Absatz 232ff, S 92ff)
2 (vgl. ebd., Absatz 168, S. 58)
Definition der Creative Commons:
"Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird." (Vertragstext, Abschnitt 1a)
Für die Creative-Commons-Lizenzen spielt der Unterschied zwischen einer Bearbeitung, die eine Schöpfungshöhe erreicht und einer Umgestaltung / Veränderung, die das nicht tut, nur teilweise eine Rolle.
Für das ND-Modul (No Derivatives – Keine Bearbeitungen) ist es nicht von Belang, ob eine Veränderung auch gleichzeitig eine Bearbeitung ist, die der/dem Bearbeitenden Urheberrechte einräumt. Beides ist nicht gestattet, wenn man das abgewandelte Werk veröffentlichen will. (Welche Nachnutzungen bei ND-lizenzierten Werken möglich sind, können Sie im Eintrag ND-Modul nachlesen.)
Wo der Unterschied eine Rolle spielt: Wenn die CC-Lizenz Veränderungen erlaubt, dann müssen bei nicht-schöpferischen Veränderungen diese lediglich angegeben werden (z. B. Farbsättigung erhöht), während bei Bearbeitungen, durch die die oder der Bearbeitende ein Urheberrecht erhält, der Name genannt werden muss und sie/er wiederum eine Lizenz vergeben kann oder je nach Lizenz muss (vgl. Klimpel bei irights.info).
Es müssen alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden angegeben werden. Es reicht nicht aus, nur den Namen der oder des letzten Bearbeitenden zu nennen. In der Praxis tritt aber der Fall von vielen Bearbeitungen bei Einzelmaterialien eher selten auf (anders ist es bei z. B. Wikipedia-Einträgen). Um einen langen Lizenzhinweis zu vermeiden, kann eventuell auf das ursprüngliche Material zurückgegriffen werden.
Beispiel für einen anzugebenden Lizenztext bei geringfügigen Veränderungen:
„Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt unter CC BY 2.0/ Farbsättigung reduziert vom Original.https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
Beispiel für einen anzugebenden Lizenztext bei Bearbeitungen, bei denen ein Urheberrecht entsteht:
Das Werk "90fied" ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt unter CC BY 2.0. "90fied" steht ebenfalls unter CC BY 2.0 von [Name des / der Bearbeiters / Bearbeiterin]
- Best practices for attribution (Wiki von Creative Commons mit Beispielbildern zu geringfügiger Veränderung und Bearbeitung mit Schöpfungshöhe)
- Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen (Paul Klimpel bei irigths.info)
- Klimpel, Paul. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte. 2017. Internetdokument.
- „Bearbeitung“ bei Creative Commons und im Urheberrechtsgesetz (Georg Fischer, irights.info)
- Bisges, Marcel. Handbuch Urheberrecht, 1. Aufl. 2016, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin
BY Modul der CC-Lizenzen
- BY - Namensnennung (attribution)
Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
BY - Namensnennung (attribution)
Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
Bedingung im Wortlaut der Creative Commons
Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Zu jedem Modul (inklusive der Public Domain Werkzeuge) gehört auch ein Symbol. Zu BY ist es dieses:
Die Symbole werden hier zum Download angeboten: https://creativecommons.org/about/downloads/.
Die Module der Creative Commons Lizenzen
Die Creative Commons (CC) Lizenzen bestehen aus einzelnen Modulen. Diese Module haben die Funktion, Bedingungen anzugeben, unter denen ein CC-lizenziertes Werk nachgenutzt werden kann. Es gibt 6 CC-Lizenzen, die sich aus mindestens einem der 4 folgenden vier Module zusammensetzen: BY, SA, NC und ND. (Bei den Bezeichnungen handelt es sich um Abkürzungen.)
Hinzukommen die beiden Public Domain Werkzeuge:
Hier wird der Aufbau einer Creative-Commons-Lizenz erläutert.
Das Modul BY kommt in jeder Lizenz vor, es kann lediglich nicht mit den Public Domain Werkzeugen kombiniert werden.








Foto „Briefe“ von Jöran Muuß-Merholz unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 via Flickr
Die Namensnennung muss in der aktuellen Lizenzversion 4.0 in „angemessener Form“ erfolgen. Die CC-Lizenz ist hier ist bewusst vage gehalten, um alle möglichen Medien und Kontexte zu erfassen. Grundregel: Die Namensnennung/Attribution und der Hinweis auf die CC-Lizenz sollte sich so nah wie möglich am Inhalt befinden. Es kann aber je nach Publikationsart auch eine übliche andere Stelle ausreichend sein für den Hinweis: bei einem Buch etwa eine zentrale Bildnachweisseite, bei einem Video etwa der Vor- oder Abspann.
Wo genau die Attribution zu erfolgen hat, richtet sich nach allgemeinen Maßstäben der CC-Lizenz – und nicht nach dem, was eine Lizenzgeber:in möglicherweise individuell verlangt.
Was genau an Information angegeben muss – ob etwa der echte Name oder ein Künstlerpseudonym –, hängt davon ab, was Lizenzgeber:innen festlegen. Dies kann neben einer Autorin zum Beispiel auch der zugehörige Verlag sein, der ihren Text herausgibt. Auf Wunsch können Lizenzgeber:innen auch anonym bleiben.
Sofern ein Link zur Quelle angegeben ist, ist die Übernahme des Links Pflicht (sofern dies praktikabel ist).
Weiter ist vorgeschrieben, dass ein Hinweis auf den konkreten Lizenztext angebracht ist. Dies kann ein Link auf den Lizenztext sein. Ein Link auf dem Lizenztext ist ein unmissverständlicher Verweis. Allerdings erlaubt die Lizenz neben dem Link auch einen URI, einen Uniform Resource Identifier, also eine klar zuordenbare Bezeichnung.
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass es genügt, wenn die genaue Lizenz einschließlich der genauen Lizenzbedingungen und Versionsnummer klar bezeichnet wird, also beispielsweise CC BY-SA 2.0. In Deutschland gibt es noch keine Entscheidungen, was neben dem Link noch als URI im Sinne der Lizenz gilt. Ein bloß pauschaler Hinweis auf „CC-Lizenzen“, aus dem nicht ersichtlich ist, welcher konkrete Lizenztext gemeint ist, genügt den Anforderungen nicht.
Man findet Verlinkungen sowohl zum eigentlichen Lizenztext als auch zum s.g. Deed, einer kurzen Zusammenfassung der Lizenz für Laien, das letztere bspw. bei irights.info.
Von Creative Commons gibt es hierzu eine Reihe von Best Practices für die richtige attribution. Auch der Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia Foundation kann bei Materialien aus Wikimedia Commons weiterhelfen.
Dieser Text stammt von irights.info, Lizenz CC BY 4.0. Ergänzt um Absatz zum Thema Deed von Magdalena Spaude.
Hier zwei zum Thema passende Links:
Caption
- Captions sind eine vollständige Verschriftlichung der Medienaudiospur zum Mitlesen während das Video abgespielt wird. Anders als bei Untertiteln geht es beim Captioning nicht nur um das Übersetzen der zu hörenden Dialoge. Da Captioning hauptsächlich auf Gehörlose und Schwerhörige ausgerichtet ist, werden auch Soundeffekte und Musik berücksichtigt und es wird angegeben, wer gerade spricht.
Captions sind eine vollständige Verschriftlichung der Medienaudiospur zum Mitlesen während das Video abgespielt wird. Anders als bei Untertiteln geht es beim Captioning nicht nur um das Übersetzen der zu hörenden Dialoge. Da Captioning hauptsächlich auf Gehörlose und Schwerhörige ausgerichtet ist, werden auch Soundeffekte und Musik berücksichtigt und es wird angegeben, wer gerade spricht.
Die Begriffe Caption, Untertitel und Transkription sind alle drei Begriffe aus dem Videobereich. Sie beschreiben zusätzliche Hilfsmittel, um Videos mit Informationen anzureichern, die nicht in der Tonspur oder im bewegten Bild enthalten sind.
Captions
Captions sind eine vollständige Verschriftlichung der Medienaudiospur. Anders als bei Untertiteln geht es beim Captioning nicht um das Übersetzen. Es handelt sich um eine Beschreibung der zu hörenden Dialoge, Soundeffekte und Musik.
- Offene Captions sind in das Video hineinprogrammiert und sind von Zuschauer*innen nicht deaktivierbar.
- Geschlossene Captions sind optional auf dem Bildschirm sichtbar und können von Zuschauer*innen im Videoplayer an- und ausgeschaltet werden.
Da Captioning hauptsächlich auf Gehörlose und Schwerhörige ausgerichtet ist, werden auch Soundeffekte und Musik berücksichtigt und es wird angegeben, wer gerade spricht.
Untertitel
Untertitel sind auf dem Bildschirm angezeigte Übersetzungen von Dialogen zur Begleitung der Tonspur.
Sie werden in Form einer Untertiteldatei erstellt, z.B. im WebVTT-Format. Diese gleich- oder fremdsprachlichen Dateien können auf Videoportalen zum Video dazu geladen werden.
Sie erlauben den Zuschauer*innen im Videoplayer bei Bedarf die Untertitel an- und auszuschalten.
Transkription
Eine Transkription ist ein separates Dokument zu einer Video- oder Audiodatei, das den gesamten Audioinhalt eines Medienwerks in gleicher Sprache erfasst.
Diese Datei wird nicht im Video- oder Audioplayer beim Abspielen mit eingeblendet, sondern zusätzlich als Download angeboten. So können die Inhalte nachgelesen werden, ohne das Video oder das Audio abspielen zu müssen.
Quelle:
Mandell, Janette (2020): Der Unterschied zwischen Captioning, Untertiteln, Voiceover und mehr. Ihr maßgeblicher Leitfaden für die Terminologie von Videoübersetzungen. Lionbridge Deutschland GmbH. Online verfügbar unter https://www.lionbridge.com/de/blog/global-marketing/the-difference-between-captioning-subtitling-voice-over-and-more/, zuletzt aktualisiert am 01.07.2020, zuletzt geprüft am 10.08.2021.
CC-Lizenz
- CC-Lizenz ist die Abkürzung von Creative Commons-Lizenz. Die Creative Commons-Lizenzen sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
CC-Lizenz ist die Abkürzung von Creative Commons-Lizenz. Die Creative Commons-Lizenzen sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
Mit Hilfe von Lizenzen räumen Urheber*innen Dritten bestimmte Nutzungsrechte ein, ohne ihr Urheberrecht zu verlieren. Im Bildungskontext werden i.d.R. Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) verwendet. Sie sind unentgeltlich, flexibel einsetzbar und verhältnismäßig einfach in ihrer Anwendung, u.a. weil vorgefertigte Lizenzverträge angeboten werden.
Urheber*innen können durch die Wahl einer CC-Lizenz genau entscheiden, welche konkreten Rechte sie Dritten in Bezug auf ihre Inhalte einräumen möchten bzw. unter welchen Voraussetzungen und ggf. mit welchen Einschränkungen ihre Werke genutzt werden dürfen.
Die unterschiedlichen Lizenzmodelle der Creative Commons Lizenzen bestehen aus vier einzelnen Bausteinen („Lizenzmodule“). Diese Module legen jeweils Nutzungsbeschränkungen und -auflagen für die fünf Elemente der V-Freiheiten fest. Drei der Module beziehen sich auf die Verwendung und Verbreitung, ein Modul auf die Vermischung und Verarbeitung. Alle CC-Lizenzen erlauben die Vervielfältigung und Verwahrung einer eigenen Kopie. Die freizügigste Lizenz dabei ist CC BY; die restriktivste Lizenz ist CC BY-NC-ND.
- Das „Modul BY“ – „Namensnennung“ (in Englisch: Attribution) gewährt den Nachnutzenden alle 5 V-Freiheiten, mit der Auflage, dass die Urheber*innen des Ursprungsmaterials bei der Verwendung und Verbreitung genannt werden müssen.
- Das „Modul SA – „unter gleichen Bedingungen“ (in Englisch: Share-Alike) verlangt, dass das Ursprungsmaterial und darauf aufbauende verarbeitete oder vermischte Materialien bei der Verwendung und Verbreitung unter den gleichen Bedingungen lizenziert werden müssen.
- Das „Modul NC“ – „nicht kommerziell“ (in English: Non-Commercial) verbietet die kommerzielle Verwendung und Verbreitung des Materials.
- Das „Modul ND“ – „keine abgeleiteten Werke“ (in Englisch: No-Derivatives) verbietet die Vermischung und Verarbeitung des Materials, sprich eine Bearbeitung des Inhalts. Erlaubt sind hingegen beispielsweise (Datei-)Formatänderungen oder Größenänderungen, der inhaltliche Gesamtzusammenhang des Materials muss aber bestehen bleiben.
Für OER kommen drei CC-Lizenz-Optionen in Frage:
Modul BY“, CC BY SA und CC 0. Letzteres (auch „CC Zero“, „Gemeinfreiheit“/“Publik Domain“) ermöglicht eine bedingungslose Freigabe. CC 0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden, siehe auch: Was ist Creative Commons Zero?
Die CC-Lizenzen gibt es in unterschiedlichen Versionen, die aktuellste Version ist 4.0.
Quellen:
- Creative Commons (o.J.): Mehr über die Lizenzen (letzter Zugriff: 21.07.2022).
- Twillo (o.J.): OER Grundlagen (letzter Zugriff: 21.07.2022), CC BY 4.0.
- OERinfo (o.J.): Was ist OER (letzter Zugriff: 21.07.2022), Team OERinfo für OERinfo – Informationsstelle OER., CC BY 4.0.
weitere Literaturhinweise:
CC0 / CC Zero
- Die Freigabe „Creative Commons Zero“ (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung.
Die Freigabe „Creative Commons Zero“ (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung.
Aus Gründen der Transparenz und der guten wissenschaftlichen Praxis empfiehlt es sich aber auch, für CC0-lizenzierte Werke eine Lizenz- und damit eine Quellenangabe zu machen. Wenn man selber als Autorin oder Autor eine CC0 Lizenz vergeben möchte, dann muss man das Werk, wie bei allen CC-Lizenzen, mit dieser Lizenz kennzeichnen (ohne jegliche Kennzeichnung darf das Werk nicht verwendet werden).
CC0 im Wortlaut der Creative Commons
Die Person, die ein Werk mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.
Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

Zu jedem Modul (inklusive der Public Domain Werkzeuge) gehört auch ein Symbol.
Die Symbole werden hier zum Download angeboten: https://creativecommons.org/about/downloads/.
- Open Clipart, Lizenz ist hier zu finden.
- Europeana, nach Lizenzauswahl, z. B. Bild Halskette
- Mundo nach Lizenzauswahl, z. B. Deutsch Rechtschreibung
CC0 und Gemeinfreiheit
Die Freigabe CC0 entspricht einem Werkzeug, um auf jeglichen urheberrechtlichen Schutz zu verzichten. Allerdings: In der deutschen und in anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist es nicht vorgesehen, das Urheberrecht auf ein selbst geschaffenes Werk vollständig abzulegen. Bestimmte Bestandteile des Urheberrechts – die Urheberpersönlichkeitsrechte – sind nicht verzichtbar.
In diesem Fall wird mit der CC0-Freigabe zusätzlich eine pauschale Erlaubnis (Lizenz) gegeben: Jeder darf das Werk unbeschränkt ohne Bedingungen verwenden. Zudem enthält die CC0-Freigabe einen Verzicht auf die Geltendmachung solcher Rechte, etwa vor Gericht. Die Freigabe ist also rechtlich betrachtet eine willentliche Handlung, die mit Blick auf unterschiedliche Rechtsordnungen aus mehreren Komponenten besteht.
Anders verhält es sich mit Bildungsmaterialien, die per se keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Werke sind „gemeinfrei“, wenn ihr urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist oder ein solcher Schutz nie bestand. Um das besonders deutlich zu machen, werden solche gemeinfreien Werke teilweise mit der Markierung „Public Domain Mark“ versehen.
Was bedeutet dieser Unterschied für die Praxis? Beide Inhalte lassen sich zunächst frei verwenden. Jedoch kann man eine CC0-Freigabe nur an solchen Werken vergeben, an denen man Rechte besitzt: Entweder, weil man sie selbst geschaffen hat oder weil womöglich weitere Rechte daran bestehen, über die man verfügt. Ob Werke dagegen gemeinfrei sind, wird allein durch Gesetze bestimmt.
Die Lizenz CC0 und der Terminus Gemeinfreiheit sind im deutschen Urheberrecht nicht gleichbedeutend. Die CC0 Lizenz darf nur vergeben, wer Rechte am Werk hat, über die Gemeinfreiheit entscheiden Gesetze. Als englischsprachige Bezeichnung für Gemeinfreiheit wird Public Domain benutzt - aufgrund der unterschiedlichen Urheberrechtssysteme sind die Bedeutungen nicht vollständig deckungsgleich.
Quelle:
Der erste Absatz des Glossareintrags sowie Abschnitt "CC0 und Gemeinfreiheit" stammen aus Was ist Creative Commons Zero? von Henry Steinhau, David Pachali für iRights.info, CC BY 4.0.
Weiterführende Links:
iRights.info liefert viele weitere Informationen rund umd OER, Creative Commons-Lizenzen, Urheberrecht sowie Recht im Netz:
Copyleft
- Der Begriff „Copyleft“ steht im Kontext einer Lizenzvergabe für eine Regel, die sicherstellt, dass einmal eingeräumte Nutzungsfreiheiten bei der Nachnutzung nicht (weiter) eingeschränkt werden. Der Begriff stammt auf der Software-Welt, wird aber auch außerhalb der Software-Branche genutzt. Im Kontext von Open Educational Resources ist die „Copyleft“-Regel Synonym zur Funktion des „SA“-Moduls; Bei der Nachnutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung gilt: Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen.
Der Begriff „Copyleft“ steht im Kontext einer Lizenzvergabe für eine Regel, die sicherstellt, dass einmal eingeräumte Nutzungsfreiheiten bei der Nachnutzung nicht (weiter) eingeschränkt werden. Der Begriff stammt auf der Software-Welt, wird aber auch außerhalb der Software-Branche genutzt. Im Kontext von Open Educational Resources ist die „Copyleft“-Regel Synonym zur Funktion des „SA“-Moduls; Bei der Nachnutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung gilt: Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen.
Cotton, Ben (2016): „Was ist Copyleft?“, irights.info. Dieser Beitrag erschien zuerst auf opensource.com unter dem Titel „What is Copyleft?“. Übersetzung aus dem Englischen von Sylvia F. Jakob. Lizenz: Creative Commons BY-SA 4.0.
Copyleft Troll
- Der Begriff Copyleft Troll ist eine Fortentwicklung des Begriffs Copyright Troll.
Der Begriff Copyleft Troll ist eine Fortentwicklung des Begriffs Copyright Troll.
In der Internet-Community werden als "Copyright Trolle" spezialisierte Anwaltskanzleien bezeichnet, die im Internet - häufig automatisiert - nach Urheberrechtsverstößen fanden und Nutzer*innen, die gegen Copyright-Regeln verstoßen, mit dreistelligen Beträgen abmahnen unter Drohung einer Klage auf Schadensersatz, die in sechsstellige Bereiche gehen kann. Aus den Medien sind entsprechende Abmahnwellen bekannt. Beim Copyright bezieht sich dies meist auf tatsächlich bewusste Verstöße von Nutzer*innen im Bereich von Tauschbörsen, Pornoportalen u.ä. Zuweilen stellen die Kanzleien sogar selber die Inhalte bereit, um Nutzer*innen in die Falle zu locken. Die Urheber*innen des Materials müssen dazu nicht einmal zwangsläufig eingebunden sein in diesen Prozess.
Copyleft Trolle betreiben eine Weiterentwicklung dieser Geschäftsmodelle und zielen auf Nutzer*innen von offenen Materialien unter CC-Lizenz ab. Dabei wird - ebenso häufig automatisiert - nach falschen CC-Angaben gesucht. Hierbei machen sich die Trolle eine Problematik der älteren CC-Lizenzversionen 3.0 und insbesondere 2.0 zu Nutze. In diesen wird festgelegt, dass die Nutzungslizenz für die Materialien automatisch erlischt, sobald die Vorgaben der Lizenz nicht eingehalten werden, z.B. das Fehlen der Angabe von Urhber*innen, Titel, Quelle oder Verlinkungen auf den Ursprungsort oder den Lizenztext. Diese Fehler werden von Nutzer*innen häufig unbewusst begangen und sie glauben, das Material rechtssicher nutzen zu können, da es unter einer CC-Lizenz steht. Auch hier finden sich zum Teil Urheber*innen, die sich dieses Modell bewusst als Profitquelle zu eigen machen und auf Fehler der Nachnutzer*innen spekulieren, beispielsweise im Rahmen der Bereitsstellung von Bildern bei Flickr. Besonders im US-amerikanischen Rechtsraum findet dies Modell zunehmend Verbreitung. Auch in Deutschland wurde dieses Geschäftsmodell angewendet (vgl. Julia Reda für heise.de). Viele Nutzer*innen zahlen aus Furcht lieber die Mahngebühren, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Die Organisation Creative Commons selbst hat hierauf mit einer Änderungen der Lizenzbedingungen in der Version 4.0 reagiert. Nachnutzer*innen bleiben nun ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der fehlerhaften Angabe 30 Tage Zeit, den Fehler zu korrigieren. Erst nach diesen 30 Tagen erlischt die Lizenz. Des Weiteren versucht Creative Commons große Portale schrittweise darauf zu drängen, dass Urheber*innen gebeten werden, Lizenzen der Versionen 2.0 und 3.0 auf die neue Version 4.0 zu aktualisieren.
Für Nachnutzende ergeben sich daraus zwei Implikationen:
- Insbesondere bei Materialien unter den CC-Lizenzen der Version 2.0 und 3.0 sollte besonderes Augenmerk auf die korrekte Lizenzangabe gelegt werden.
- Falls eine Auswahlmöglichkeit besteht, sollten Materialien mit CC-Lizenzen der Version 4.0 bevorzugt genutzt werden.
- Eine ausführliche Darstellung findet sich im Blog des bekannten Openness-Aktivisten Cory Doctorow online unter: https://doctorow.medium.com/a-bug-in-early-creative-commons-licenses-has-enabled-a-new-breed-of-superpredator-5f6360713299, zuletzt geprüft am 03.02.2022.
- Über Fälle in Deutschland berichtet Julia Reda für heise.de online unter: https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Copyright-Trolle-gezielter-Missbrauch-von-Creative-Commons-4967790.html, zuletzt geprüft am 03.02.2022.
- Über die Maßnahmen von Creative Commons berichtet Leonhard Dobusch für netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2021/grundsatzerklaerung-creative-commons-wehrt-sich-gegen-abmahnung-als-geschaeftsmodell/, zuletzt geprüft am 03.02.2022.
Copyright
- Urheberrechtlich geschützte Werke in den USA, wie etwa Bilder, sind oft mit einem Copyright-Vermerk versehen. Auch hierzulande hat sich der Begriff „Copyright“ als Hinweis zum Schutz geistiger Schöpfungen etabliert, obwohl es für deutsche Urheber*innen keine urheberrechtliche Bedeutung hat.
Urheberrechtlich geschützte Werke in den USA, wie etwa Bilder, sind oft mit einem Copyright-Vermerk versehen. Auch hierzulande hat sich der Begriff „Copyright“ als Hinweis zum Schutz geistiger Schöpfungen etabliert, obwohl es für deutsche Urheber*innen keine urheberrechtliche Bedeutung hat.
Das Zeichen für Copyright © stammt aus dem angloamerikanischen Raum und ist vor allem auf die wirtschaftlichen Interessen von Verleger*innen und anderen Verwerter*innen ausgelegt. Es wird dort synonym verwendet für "geschützt" im Sinne "alle Rechte vorbehalten".
Es geht beim Copyright um das Recht, Werke zu vervielfältigen und damit wirtschaftlich nutzbar zu machen. Die Verwertungsrechte liegen häufig nicht beim Schöpfer oder der Schöpferin eines Werkes, sondern bei den Rechteverwerter*innen, die diese Rechte erworben haben (etwa ein Verlag, ein Musiklabel oder eine Filmproduktionsfirma).
Erforderlich war ein solcher Hinweis in den USA lange Zeit, weil das Copyright bis 1989 in den USA explizit im United States Copyright Office beantragt und registriert werden musste. Dieser Antrag ist mittlerweile freiwillig, denn nach der 'US Copyright Law' beginnt der Schutz eines Werkes heutzutage, ganz ähnlich wie in Deutschland, automatisch mit der Werkschöpfung. Die Registrierung von Urheberrechten in Form des Copyrights spielt in den USA aber immer noch eine große Rolle, weil das angloamerikanische Urheberrecht weitreichende Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz kennt und (anders als in Deutschland) nur durch das Copyright die wirtshaftlichen Interessen von Schöpfern eines Werkes oder eben von Verlagen, Musiklabels oder Filmproduktionsfirmen gesichert wird.
Um keine Verwirrung zwischen der Abkürzung „CC“ (Creative Commons“ und dem Copyright-Zeichen © (geschützt) aufkommen zu lassen, wird empfohlen, bei Lizenzierungen eigener Inhalte unter einer CC-Lizenz das Copyright-Zeichen © wegzulassen.
Quelle:
Urheberrecht vs. Copyright: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. iRights.info. CC BY 4.0. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0. https://irights.info/artikel/urheberrecht-vs-copyright-unterschiede-und-gemeinsamkeiten/31383.
Creative Commons-Lizenz
- Die Creative Commons Lizenzen sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
Die Creative Commons Lizenzen sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
Mit Hilfe von Lizenzen räumen Urheber*innen Dritten bestimmte Nutzungsrechte ein, ohne ihr Urheberrecht zu verlieren. Im Bildungskontext werden i.d.R. Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) verwendet. Sie sind unentgeltlich, flexibel einsetzbar und verhältnismäßig einfach in ihrer Anwendung, u.a. weil vorgefertigte Lizenzverträge angeboten werden.
Urheber*innen können durch die Wahl einer CC-Lizenz genau entscheiden, welche konkreten Rechte sie Dritten in Bezug auf ihre Inhalte einräumen möchten bzw. unter welchen Voraussetzungen und ggf. mit welchen Einschränkungen ihre Werke genutzt werden dürfen.
Die unterschiedlichen Lizenzmodelle der Creative Commons Lizenzen bestehen aus vier einzelnen Bausteinen („Lizenzmodule“). Diese Module legen jeweils Nutzungsbeschränkungen und -auflagen für die fünf Elemente der V-Freiheiten fest. Drei der Module beziehen sich auf die Verwendung und Verbreitung, ein Modul auf die Vermischung und Verarbeitung. Alle CC-Lizenzen erlauben die Vervielfältigung und Verwahrung einer eigenen Kopie. Die freizügigste Lizenz dabei ist CC BY; die restriktivste Lizenz ist CC BY-NC-ND.
- Das „Modul BY“ – „Namensnennung“ (in Englisch: Attribution) gewährt den Nachnutzenden alle 5 V-Freiheiten, mit der Auflage, dass die Urheber*innen des Ursprungsmaterials bei der Verwendung und Verbreitung genannt werden müssen.
- Das „Modul SA – „unter gleichen Bedingungen“ (in Englisch: Share-Alike) verlangt, dass das Ursprungsmaterial und darauf aufbauende verarbeitete oder vermischte Materialien bei der Verwendung und Verbreitung unter den gleichen Bedingungen lizenziert werden müssen.
- Das „Modul NC“ – „nicht kommerziell“ (in English: Non-Commercial) verbietet die kommerzielle Verwendung und Verbreitung des Materials.
- Das „Modul ND“ – „keine abgeleiteten Werke“ (in Englisch: No-Derivatives) verbietet die Vermischung und Verarbeitung des Materials, sprich eine Bearbeitung des Inhalts. Erlaubt sind hingegen beispielsweise (Datei-)Formatänderungen oder Größenänderungen, der inhaltliche Gesamtzusammenhang des Materials muss aber bestehen bleiben.
Für OER kommen drei CC-Lizenz-Optionen in Frage:
Modul BY“, CC BY SA und CC 0. Letzteres (auch „CC Zero“, „Gemeinfreiheit“/“Publik Domain“) ermöglicht eine bedingungslose Freigabe. CC 0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden, siehe auch: Was ist Creative Commons Zero?
Die CC-Lizenzen gibt es in unterschiedlichen Versionen, die aktuellste Version ist 4.0.
Quellen:
- Creative Commons (o.J.): Mehr über die Lizenzen (letzter Zugriff: 21.07.2022).
- Twillo (o.J.): OER Grundlagen (letzter Zugriff: 21.07.2022), CC BY 4.0.
- OERinfo (o.J.): Was ist OER (letzter Zugriff: 21.07.2022), Team OERinfo für OERinfo – Informationsstelle OER., CC BY 4.0.
weitere Literaturhinweise:
Deed
- Die Deed der Creative-Commons-Lizenzen ist eine überschaubare Zusammenfassung der Bedingungen einer CC-Lizenz.
Die Deed der Creative-Commons-Lizenzen ist eine überschaubare Zusammenfassung der Bedingungen einer CC-Lizenz.
In Lizenzangaben darf auch auf die Deed verlinkt werden, also nicht zwingend auf den Lizenztext selbst. Dieser ist über die Deed-Seite erreichbar. Der Licence Chooser von Creative Commons oder die Seite irights.info, die Rechtsfragen rund um die digitale Welt kompetent behandelt, verlinken bspw. auf die Deed. Beispiel: die CC BY-SA 4.0 Deed.
Erläuterung von Creative Commons
"Aber da die meisten Kreativen, Lehrer und Wissenschaftler keine Juristen sind, machen wir die Lizenzen auch in einem Format zugänglich, das normale Menschen verstehen können — als sogenannte Commons Deed (auch "menschenlesbare Fassung" der Lizenz genannt). Die Commons Deed ist eine praktische Referenz für Lizenzgeber und Lizenznehmer, da sie die wichtigsten Lizenzbedingungen zusammengefasst zeigt. Man kann die Commons Deed als benutzerfreundliche Schnittstelle zum darunterliegenden Lizenzvertrag betrachten, obwohl die Deed selbst weder eine Lizenz ist noch zum eigentlichen Lizenzvertrag gehört."
Gemeinfrei
- Siehe Public Domain
Gendergerechte Sprache
- Ein bewusster Umgang mit Sprache ist insofern wichtig, als dass Sprache nicht nur ein Werkzeug zur Kommunikation darstellt, sondern sich außerdem auf unsere Wahrnehmung auswirkt und auf diese Weise soziale Wirklichkeit konstruiert. Eine gender- und diversitätssensible Sprache kann daher einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen und zur Förderung von Inklusion leisten, weil damit Menschen in ihrer vielfältigen Lebenswirklichkeit sichtbar gemacht werden.
Ein bewusster Umgang mit Sprache ist insofern wichtig, als dass Sprache nicht nur ein Werkzeug zur Kommunikation darstellt, sondern sich außerdem auf unsere Wahrnehmung auswirkt und auf diese Weise soziale Wirklichkeit konstruiert. Eine gender- und diversitätssensible Sprache kann daher einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen und zur Förderung von Inklusion leisten, weil damit Menschen in ihrer vielfältigen Lebenswirklichkeit sichtbar gemacht werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die schriftliche Sprache gendergerecht zu gestalten, statt nur das häufig verwendete generische Maskulinum zu nutzen:
- genderneutrale Formulierungen im Plural wählen, damit sich alle angesprochen fühlen: Studierende, Lehrende, Anwesende, Teilnehmende, Leitung, Interessierte, Mitarbeitende, Lesende, ...
- genderumfassende Beschreibungen und Formulierungen: Gender* (Asterisk), Gender_ (Gender-Unterstrich), Gender: (Gender-Doppelpunkt), Gender' (Gender-Apostroph)
Gendergerechte Sprache mit Hilfe von Sonderzeichen ist nicht automatisch barrierefrei. Digitale Vorleseprogramme ("Screenreader") können häufig mittlerweile sowohl den Asterisk (*) als auch den Unterstrich (_) erfassen.
Quelle:
bukof (2022): Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen (letzter Zugriff: 03.02.2023)
weitere Literatur:
Beispiele für Leitfäden zu geschlechterinklusivem Schreiben an Hochschulen
H5P
- H5P ist als Open-Source-Software ein sehr beliebtes OER-Werkzeug für interaktive Elemente. Man kann damit interaktive Aufgaben und Übungen erstellen, veröffentlichen und teilen.
H5P ist als Open-Source-Software ein sehr beliebtes OER-Werkzeug für interaktive Elemente. Man kann damit interaktive Aufgaben und Übungen erstellen, veröffentlichen und teilen.
H5P verfügt über mehr als 40 verschiedene Aufgaben- bzw. Inhaltstypen (Content Types). Diese reichen von einfachen Quizfragen bis zu der Möglichkeit, interaktive Videos, Szenarien oder Präsentationen zu erstellen. Alles, was man dazu braucht, ist ein Webbrowser / eine Website, auf der das H5P-Plugin installiert wird.
Die Software H5P ist kostenlos. Jeder kann sich H5P kostenlos herunterladen und auf einem geeigneten eigenen Server installieren und selbst betreiben. Für den ersten Einstieg in das Thema H5P können Sie sich kostenfrei auf h5p.org anmelden - dort dürfen Sie einige verschiedene Inhaltstypen kostenfrei ausprobieren.
Es gibt einen kostenlosen H5P-Editor LUMI, der auf dem eigenen Rechner installiert wird. Alternativ kann man auf der kostenpflichtigen Seite von h5p.com und dessen eigener Speichercloud arbeiten und veröffentlichen.

LUMI ist ein H5P-Editor, der lokal als Desktop-Programm auf dem eigenen Rechner arbeitet. Es ist ein kostenloses und quelloffenes Produkt, das digitale Bildung für alle zugänglicher, individueller und spannender machen soll.
Mit Lumi können Sie neue H5P-Inhalte erstellen oder gefundene H5P-Inhalte importieren.
Quelle:
OER-Wissenspool | FH Bielefeld: H5P - Interaktive Elemente. CC BY 4.0.
Weiterführende Links:
"H5P im Überblick“ von Nele Hirsch | eBildungslabor, CC0/Public Domain, bietet eine umfangreiche Anleitung mit Ideen und Anleitungen.
„H5P-Elemente offline erstellen und in HTML exportieren mit Lumi“ von Florian Hagen, Lizenz: CC BY 4.0. Der Beitrag und dazugehörige Materialien stehen auch im Markdownformat und als PDF zum Download zur Verfügung.
Kommerziell vs. nicht-kommerziell
- Siehe NC Modul der CC-Lizenzen
Kompetenzen
- Unter Kompetenzen werden allgemein die Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, Probleme zu lösen. Kompetenzen sind handlungsorientiert und zeigen sich im handelnden Umgang mit Wissen und Werten. Wissen selbst stellt damit nur einen Baustein dar, das durch "Können" genutzt wird, um in bestimmten Situationen mit Herausforderungen umzugehen. Für verschiedene Tätigkeitsbereiche lassen sich auf dieser Basis Kompetenzrahmen definieren, die beschreiben, welches Wissen und welche Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich vorliegen sollten und wie diese erworben werden können. Kompetenzen sind damit aber grundsätzlich als erlernbar anzusehen.
Unter Kompetenzen werden allgemein die Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, Probleme zu lösen. Kompetenzen sind handlungsorientiert und zeigen sich im handelnden Umgang mit Wissen und Werten. Wissen selbst stellt damit nur einen Baustein dar, das durch "Können" genutzt wird, um in bestimmten Situationen mit Herausforderungen umzugehen. Für verschiedene Tätigkeitsbereiche lassen sich auf dieser Basis Kompetenzrahmen definieren, die beschreiben, welches Wissen und welche Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich vorliegen sollten und wie diese erworben werden können. Kompetenzen sind damit aber grundsätzlich als erlernbar anzusehen.
Die Internationale Organisation der Frankophonie (IOF) hat mit der UNESCO, der Arabischen Liga für Bildung, Kultur und Medien (ALECSO), dem Open Education Consortium und der Virtuellen Universität Tunis das "Open Educational Resources Competency Framework" entwickelt, das auf den Kontext von Open Educational Resources angewendet werden kann. Dieses identifiziert fünf Handlungsfelder, die für den Umgang mit OER zentral sind:
- Grundlegende Kenntnisse über OER
- OER suchen und finden
- OER nutzen
- OER selber erstellen
- OER veröffentlichen und teilen
Der Kompetenzrahmen bietet die Möglichkeit, Schulungen und Workshops oder auch Internetauftritte entlang dieser Kategorien zu strukturieren und somit zum Erwerb dieser grundlegenden OER-bezogenen Kompetenzen beizutragen.
Fahrenkrog, Gabi 2019: "Ein Kompetenzrahmen für OER – Das Open Educational Resources Competency Framework". Online unter https://open-educational-resources.de/ein-kompetenzrahmen-fuer-oer-das-open-educational-resources-competency-framework/ (abgerufen 12.02.2023).
Kontrolle und Kontrollverlust
- Im Zusammenhang mit Open Educational Resources (OER) werden gerne die Begriffe Kontrolle und Kontrollverlust genannt. Bei der Lizenzierung seiner eigenen Bildungsmaterialien als OER geht es nämlich auch u.a. darum, loszulassen, Kontrolle abzugeben bzw. auf Kontrolle zu verzichten.
Im Zusammenhang mit Open Educational Resources (OER) werden gerne die Begriffe Kontrolle und Kontrollverlust genannt. Bei der Lizenzierung seiner eigenen Bildungsmaterialien als OER geht es nämlich auch u.a. darum, loszulassen, Kontrolle abzugeben bzw. auf Kontrolle zu verzichten.
Ausgangspunkt ist die rechtliche Perspektive: Wenn man seine eigenen Bildungsmaterialien nicht als OER lizenziert, bleibt jegliche Verwertung (Nachnutzung) der Materialien kontrollierbar durch den/die Urheber*in. Entscheidet man sich, Materialien als OER zu lizenzieren, so gibt man die Materialien frei für eine vielfältige Nachnutzung – und verzichtet damit auch auf die Kontrolle einzelner Verwertungen: „Denn wer anderen (fast) alles erlaubt, der kann ihnen (fast) nichts mehr verbieten“ (Steinhau 2018: 3). Daher ist z.B. auch die Zurücknahme und nachträgliche Änderung einer CC-Lizenz (fast) nicht möglich.
Mit der Entscheidung, seine Materialien als OER zu lizenzieren, geht also ein bewusster – oder zumindest in Kauf genommener – Verzicht von Kontrolle einher. Daher ist es angemessener, von einem „Kontrollverzicht“ statt von einem „Kontrollverlust“ zu sprechen. Kontrollverzicht ist damit ein inhärenter Bestandteil des Teilens von OER: „Es ist gerade Sinn und Zweck der freien Lizenzen, dass Menschen mit den Inhalten Dinge anstellen werden, die die Urheber*innen sich so nicht gedacht hatten und auch nicht denken konnten. Der Kontrollverlust ist bei OER keine Nebenwirkung, sondern Sinn der Sache“ (Muuß-Merholz 2018).
Neben dem bewussten Verzicht auf Kontrolle geht mit der Lizenzierung als OER auch ein Bedeutungsgewinn einher, der unterschiedliche Ebenen betrifft:
- Nutzendenkreis und eigene Rolle: Mit der Lizenzierung als OER stehen die entsprechenden Materialien nicht nur für den Eigenbedarf zur Verfügung, sondern für einen größeren Nutzendenkreis. In diesem Sinne nimmt man die Rolle eines*r Bildungsmedienproduzent*in ein. Zudem wird die Sichtbarkeit für die eigene Lehrleistung erhöht.
- Internationalisierung: Bei der Lizenzierung von OER werden international etablierte und bekannte CC-Lizenzen verwendet. Demnach ist durch OER internationale Verbreitung und Bekanntheit möglich.
- Feedback: Die Lizenzierung als OER wird von der Community in aller Regel dankbar angenommen, man erfährt eine Wertschätzung durch Nutzende.
Quellen:
Henry Steinhau, irights.info für JOINTLY (2018): Loslassen als OER-Prinzip. Kontrollverzicht und Bedeutungsgewinn. Lizenz: CC BY 4.0, Ursprung: OERinfo
Muuß-Merholz, Jöran für OERinfo – Informationsstelle OER (2018): Kontrollverlust ist bei OER keine Nebenwirkung, sondern Sinn der Sache. Oder: „Es ist mir egal, aber“. Lizenz: CC BY 4.0.Ursprung: OERinfo.
Georg Fischer (2023): Creative-Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.Info.
Kündigung der Creative Commons Lizenz
- Können bereits geschlossene Creative-Commons-Lizenzverträge gekündigt werden?
Können bereits geschlossene Creative-Commons-Lizenzverträge gekündigt werden?
Bei der Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen kommen vordefinierte Module (BY, SA, NC und ND) zum Einsatz, die Lizenzbedingungen festlegen, welche bei der Nachnutzung beachtet werden müssen. Die Bedeutung der Module wird detailliert im Glossareintrag Aufbau einer Creative Commons Lizenz erläutert. Die Lizenzbedingungen, die sich aus der Kombination der Module ergeben, sind als rechtlich verbindlich zu betrachten. Daraus folgt, dass es nicht möglich ist Creative-Commons-Lizenzverträge zu widerrufen, nachdem diese geschlossen wurden und die Materialien bereits im Umlauf sind. Der geschlossene Lizenzvertrag gilt dann, bis das Urheberrecht erlischt, was in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers der Fall ist.
Einen Sonderfall bildet die Lizenz CC0: "CC0 ermöglicht es, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. [...] Nachnutzende erhalten mit CC0 eine Lizenz ohne weitere Bedingungen und eine verbindliche Zusage der Urheber*innen, möglicherweise verbleibende Rechte nicht durchzusetzen." (Maya El-Auwad (2021): Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info)
Bei der Erstellung von Open Educational Resources (OER) ist es also ratsam, die Wahl der Lizenz mit Bedacht zu treffen und sich vorab über die unterschiedlichen Lizenz-Module sowie deren Kombinierbarkeit zu informieren. Hilfsmittel wie der Lizenzgenerator von Creative-Commons können als Unterstützung dienen, um OER korrekt zu lizenzieren.
Können Creative-Commons-Lizenzverträge zeitlich befristet vergeben werden?
Es nicht möglich Creative-Commons-Lizenzen zeitlich befristet (z.B. für die Dauer eines Jahres) zu vergeben.
In welchen Fällen erlischt das Nutzungsrecht?
Das durch die Creative-Commons-Lizenz eingeräumte Recht auf Nutzung erlischt in zwei Fällen:
- Wenn wie oben erläutert der urheberrechtliche Schutz endet.
- Wenn Nutzer*innen gegen die im Lizenzvertrag definierten Lizenzbedingungen verstoßen.
Weitergehende Informationen hierzu sind in Abschnitt 6 des Creative-Commons-Lizenzvertrags zu finden, welcher festlegt in welchen Fällen der Lizenzvertrag erlischt und in welchen Fällen das Nutzungsrecht wiedererlangt werden kann: Link zu einem beispielhaften "CC BY NC ND 4.0"-Lizenzvertrag
Quellen:
Creative Commons (2021): 3.1.17. Ich möchte einen Inhalt nur für die Zeit der COVID-19-Pandemie frei zur Verfügung stellen, aber für die Zeit danach will ich alle Urheberrechte zurück haben und es soll wieder „Alle Rechte vorbehalten“ gelten. Ist das mit den Creative Commons-Lizenzen möglich? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany
Creative Commons (2021): 3.8.2. Was ist, wenn ich es mir anders überlegt habe? Kann ich die CC-Lizenz zurücknehmen? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany
Creative Commons (2021): 3.8.3. Kann ich die Lizenzbedingungen nachträglich ändern? Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: CC Germany
Georg Fischer (2023): Creative-Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info
Kreutzer, T. (2015). Open Content: ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Deutsche UNESCO-Kommission e.V. https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/receive/mir_mods_00000454
Maya El-Auwad (2021): Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet. Lizenz: CC BY 4.0. Ursprung: iRights.info
Leserlichkeit und Lesbarkeit
- Leserlichkeit bezieht sich auf die gute Wahrnehmbarkeit einzelner Zeichen, Lesbarkeit auf die Verständlichkeit der Gesamtdarstellung auf Textebene.
Leserlichkeit bezieht sich auf die gute Wahrnehmbarkeit einzelner Zeichen, Lesbarkeit auf die Verständlichkeit der Gesamtdarstellung auf Textebene.
Für die Leserlichkeit auf der Zeichenebene spielen hierbei z. B. Schrifttypen, Schriftgrößen oder Hervorhebungen eine große Rolle. Für die Lesbarkeit auf der Textebene lassen sich – neben der Struktur und sprachlichen Form des Textes sowie individuellen Faktoren der Leser*innen und der Situation – ebenfalls typografische Faktoren heranziehen. So haben beispielsweise der Zeilenabstand, die Zeilenlänge und der Absatzstil eine große Bedeutung für die Lesbarkeit.
Zudem sind für die die Leserlichkeit und Lesbarkeit ein hoher Kontrast und eine geeignete Farbwahl bei farbigen Hintergründen entscheidend.
Leserliche und lesbare Texte erleichtern Studierenden die Informationsaufnahme und die Arbeit mit dem Lehr-/Lernmaterial. Dies gilt für Studierende mit Beeinträchtigungen umso mehr. So empfiehlt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. bei der Schriftwahl eine humanistische Serifenlose für alle Textarten zu wählen sowie auf kontextbedingt ausreichende Schriftgröße und Farbgebung zu achten. Auf seiner Homepage bietet der Verband hierzu umfangreiche Hilfestellungen wie Beispiele für die Schriftauswahl und Textgestaltung sowie einen Schriftgrößen- und Farbkontrastrechner an.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., leserlich. Schritte zu einem inklusiven Kommunikationsdesign. Online unter: https://www.leserlich.info/ (abgerufen: 06.02.2023).
Licence chooser
- Siehe Lizenzgenerator
Lizenz
- Per se gibt es für die Wahl der Lizenz im OER-Bereich keine konkrete Vorgabe. „De facto haben sich die Lizenzen von Creative Commons (CC) durchgesetzt“ (OER info o.J.). Offene Lizenzen schützen einerseits die Rechte von Urheber*innen und ermöglichen gleichzeitig Dritten die (Weiter-)Verwendung und ggf. sogar Anpassung bzw. Änderung ihrer Inhalte und Materialien, weil sie einfach und eindeutig Nutzungsrechte bestimmen. Nachnutzende müssen nach deutschem Urheberpersönlichkeitsrecht dabei die*den Urheber*in des Werks (z. B. Publikation) nennen. Dieses Gesetz schützt außerdem vor Entstellung des Werkes.
Per se gibt es für die Wahl der Lizenz im OER-Bereich keine konkrete Vorgabe. „De facto haben sich die Lizenzen von Creative Commons (CC) durchgesetzt“ (OER info o.J.). Offene Lizenzen schützen einerseits die Rechte von Urheber*innen und ermöglichen gleichzeitig Dritten die (Weiter-)Verwendung und ggf. sogar Anpassung bzw. Änderung ihrer Inhalte und Materialien, weil sie einfach und eindeutig Nutzungsrechte bestimmen. Nachnutzende müssen nach deutschem Urheberpersönlichkeitsrecht dabei die*den Urheber*in des Werks (z. B. Publikation) nennen. Dieses Gesetz schützt außerdem vor Entstellung des Werkes.
Quellen:
OERinfo (o.J.): Was ist OER (letzter Zugriff: 21.07.2022).
Twillo (o.J.): Leitfaden „Teilen von Bildungsmaterialien“ (letzter Zugriff: 21.07.2022).
Lizenzgenerator
- Wenn Sie Ihre eigenen Lehr-Lern-Materialien für andere – insbesondere Lehrende – nachnutzbar machen möchten, dann müssen Sie eine Erlaubnis, eine Lizenz dafür vergeben. Sonst darf man sich Ihre Materialien lediglich anschauen, wenn sie veröffentlicht sind. Dafür müssen Sie eine CC-Lizenz auswählen und einen Lizenzhinweis formulieren.
Wenn Sie Ihre eigenen Lehr-Lern-Materialien für andere – insbesondere Lehrende – nachnutzbar machen möchten, dann müssen Sie eine Erlaubnis, eine Lizenz dafür vergeben. Sonst darf man sich Ihre Materialien lediglich anschauen, wenn sie veröffentlicht sind. Dafür müssen Sie eine CC-Lizenz auswählen und einen Lizenzhinweis formulieren.
Auch wenn die Gestaltung dieser Lizenz variabel ist, so gibt es doch einige rechtliche Mindestanforderungen. Man muss bei seinen eigenen Werken mindestens den Namen der Lizenz nennen (also z. B. CC BY 4.0) und zum jeweiligen Lizenz-/Vertragstext auf der Seite der Creative Commons verlinken. Außerdem hält man fest, wer die Urheber*innen sind (also sich selbst oder weitere Autor*innen) und nennt den Titel des Werkes.
Damit das nicht immer alles händisch gemacht werden muss, gibt es das webbasierte Lizenzierungs-Tool (Licence chooser) der Creative Commons.
Auf der Webseite wählen Sie aus, ob und wie Bearbeitungen Ihres Werkes geteilt werden dürfen und ob Sie eine kommerzielle Nutzung Ihres Werkes erlauben. Dann bekommen Sie passend dazu die ausgewählte Lizenz angezeigt. Ergänzend dazu erhalten Sie auch den HTML-Code für Ihren Lizenzhinweis für Ihre Webseite und können den Lizenzhinweis erweitern lassen um maschinenlesbare Metadaten.
Quelle:
License Chooser / Lizenzgenerator by Creative Commons.